Grundsätzlich ist ein Abriebschutz nur dann erforderlich, wenn durch die Nutzung des Pferdes der Abrieb höher als das Hornwachstum ist. Erfahrungsgemäß ist dies bei der heutigen Nutzungen der Pferde in Freizeit und Sport nicht der Fall. Bei Hufen die längere Zeit von Huforthopäden betreut werden, ist es oft umgekehrt. Dann muss schon nach vier Wochen der Tragrand wieder gleichmäßig gekürzt werden, weil zu viel Horn nachgewachsen ist.
Sollte ein Abriebschutz erforderlich werden, gilt es abzuwägen, ob man das starre Hufeisen mit den für die Hufgesundheit bekannten Nachteilen wählt oder vielleicht mit einer temporären Variante, wie z.B. einem Hufschuh auskommt.
Die Huforthopäden vor Ort können über Vor- und Nachteile der jeweiligen Varianten beraten und einschätzen, ob ein Schutz nötig ist.